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Mittwoch, 11. Mai 2016

Prozesse gegen Aufseherinnen in Konzentrationslagern

Während man viel über männliche Aufseher in den Konzentrationslagern hört sind die Prozesse gegen die Aufseherinnen eher weniger in der öffentlichen Wahrnehmung vorhanden. Und doch gab es sie, die Aufseherinnen in Konzentrationslagern, die genau wie Hannah aus "der Vorleser" durch Grausamkeit und Sadismus ihren männlichen Kollegen in Nichts nachstanden. In diesem Beitrag wollen wir einen geschichtlichen Exkurs darstellen, der zum Verständnis vom Buch "der Vorleser" von Bernhard Schlink beitragen kann.

Ravensbrück

Das Konzentrationslager Ravensbrück wurde 1938 als Frauenlager errichtet. Es beinhaltete über 132 000 Insassen und diente später auch als Ausbildungslager für über 3500 Wärterinnen. Als 1944 die Gaskammern im Lager Ravensbrück gebaut wurde. In diesem Lager wurden nicht nur Frauen untergebracht, sondern auch Kinder wurden hier inhaftiert. Die Wärterinnen waren zu einem großen Teil unter 20 Jahren alt und galten zum Teil als sehr sadistisch. Äußerlich saßen auf der Anklagebank nette und adrette Damen, jedoch waren viele von ihnen Bestien in Menschengestalt. Sie beschränkten sich nicht nur auf Erniedrigungen und Beschimpfungen der Insassen, sondern hetzten auch noch die Hunde auf die Frauen und Kinder, schlugen die Opfer und waren bis zum letzten Tag sehr grausam.

Häftlinge berichten, dass die Aufseherinnen zunächst noch menschlich waren und Mitleid mit den Insassen hatten, dass sich dies jedoch mit der steigenden Dauer des Aufenthaltes änderte und die Wärterinnen immer grausamer und härter wurden.

Prozesse 

Gegen die Aufseherinnen gab es nach Kriegsende Prozesse, von den 16  Angeklagten waren immerhin sieben Frauen, welche sich vor dem britischen Gericht verantworten mussten. Von den Angeklagten wurden fünf zu Tode verurteilt doch viele blieben straffrei andere wurden erst spät erkannt und aufgedeckt.


So galt die Aufseherin im KZ Ravenbrück Erika Bergmann als Bestie in Menschengestalt. Die aus einfachen Verhältnis stammende Hilfsarbeiterin wurde Aufseherin des Konzentrationslager und lies dort zum Beispiel einen Häftling nach einer Hunderattacke im Schilf verbluten. Sie lebte als SED Mitglied und Altenpflegerin lange Zeit unbehelligt, jedoch wurde sie nach der Aufdeckung im November 1955 zu einer Haftstrafe verurteilt. Erst im Jahr 1991 wurde sie frei gelassen und starb schließlich fünf Jahre später.

Doch nicht nur gegen die Wärterinen von Ravensbrück wurde ermittelt und prozessiert. Auch gegen die ehemaligen Leiter von Bergen Belsen und die ehemaligen WärterInnen gab es Gerichtsverfahren. So wurden die 1945 verurteilte Hilde M. bereits 1946 entlassen  und lebt in der Bundesrepublik frei und unbehelligt. Niemand kann hier wegen dem selben Verbrechen zwei Mal verurteilt werden.

Strafverfolgung

Die Verfolgung von ehemaligen Aufseherinnen ist sehr schwierig. Sogar in heutiger Zeit 2013 prüft die Staatsanwaltschaft noch ob sie gegen ehemalige Aufseher vorgehen kann. Die Schwierigkeit liegt unter anderem auch darin, dass sowohl Täter als auch Opfer bereits schon sehr alt sind.

Hervor zu heben ist, dass die Täter und Täterinnen sehr ungleich behandelt wurden. Während ein Teil von den Kriegsverbrechern und Nationalsozialisten, den Aufsehern und Wärtern zum Tode verurteilt wurde hat ein anderer Teil der Täterschaft keinerlei Strafe erhalten und ist nicht einmal mit einer Ermittlung behelligt worden.  Man bemüht sich zwar noch heute um eine Verfolgung, jedoch sterben sowohl die Täter, als auch die Opfer und Zeugen langsam weg. Jedoch lohnt sich eine Verfolgung, denn Mord verjährt nie und so können die Mörder auch heute noch verurteilt werden.



Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Diese staatliche Stelle ist in Ludwigsburg ansässig und hat bereits über 7500 Vorermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auf den über 1,7 Millionen Karteikarten lagern die Hinweise und Informationen. Die Leitung der Stelle gibt bekannt, dass sie nicht Aufseher suchen, sondern gezielt nach Mördern suchen. Von den 49 Fällen der Auschwitz Aufseher waren bereits 9 verstorben, 2 konnten nicht ermittelt werden und unzählige der ehemaligen Aufseher leben im Ausland. Jedoch gelang es der zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ganze 30 Fälle an die Staatsanwaltschaft zu überbeben. Noch 50 Jahre nach dem letzten Prozess gegen Auschwitz Aufseher wird also in Deutschland an der Strafverfolgung gearbeitet und es wird möglicherweise noch weitere Prozesse geben.

Schuld

Man kann feststellen, dass sich viele ehemalige Wärterinnen keine Schuld eingestehen. Dies kommt nicht nur in den Prozessen und bei der Strafverfolgung zu Tage, sondern man stellt das auch bei Befragungen der Täterinnen fest. So behaupten viele ehemalige Aufseherinnen, wenn es zum Prozess kommt, kaum bei den Häftlingen gearbeitet zu haben und betonen ihre Tätigkeit im Küchendienst und die Tage im Urlaub und die Tage der Krankschreibung.  Es gibt sogar Wärterinnen, die sich rückblickend vor allem an das gute Essen erinnern und diese Zeit als die schönste Zeit in ihrem Leben bezeichnen. Hervor heben kann man außer

Auch viele Kinder der ehemaligen Aufseherinnen versuchen die Schuld im Nachhinein zu relativieren .

Einige führen an, dass ein Verweigern der Dienste nicht möglich war, sondern das man dann selbst im Konzentrationslager gelandet wird. Hinzu kommt, dass die SS sich im Zuge des steigenden Bedarfs an HelferInnen stark um die Frauen bemühte für die es oft wenig Alternativen gab. Diese waren jung und hatten häufig einen schlechten Bildungshintergrund oder einen schlechten finanziellen Status. 

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