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Freitag, 3. Juni 2016

Die anderen Angeklagten

Neben Michael stehen im Prozess auch noch vier weitere Frauen vor Gericht. Diese sollen im Frühjahr 1944 ins kleine Außenlager versetzt worden sein. Die vorherigen Wärterinnen sind bei einer Explosion in einer Fabrik ums Leben gekommen. ( Seite 101 ).

Den Frauen, inklusive Hanna, die alle Wärterinnen in Auschwitz waren, wird vorgeworfen, dass sie an Selektionen teilgenommen haben. Außerdem wird ihnen zu Last gelegt bei dem sogenannten Todesmarsch, der bei der Räumung des Lagers erfolgte, die Gefangenen in eine Kirche gesperrt zu haben. Als diese  im Bombenhagel in Flammen auf ging starben fast alle der darin eingesperrten Frauen. Das Gericht klärt nun, ob die Frauen durch ein beherztes Eingreifen der damaligen Aufseher gerettet worden wären.

Die Mitangeklagten regen sich über Hanna auf, denn diese beharrt stur und steif auf ihren Standpunkten und macht Zugeständnisse wenn sie es für richtig hält. Zudem streitet Hanna dann Sachverhalte ab, wenn sie sich zu Unrecht beschuldigt sieht. dies missfällt den anderen Angeklagten. Besonders auffallen ist, dass Hanna sagt es hätte keine Chance gegeben die Frauen und Gefangenen zu retten Seite 110.

Die anderen Angeklagten versuchen sich heraus zu reden und verhalten sich weitaus taktischer als Hanna. So begründen sie, dass sie nicht aufschießen konnten damit, dass sie durch den Einschlag der Bombe verwundet worden sind. Dies lässt sich jedoch durch die Listen der Kranken- und Verwundetentransporte widerlegen.

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